Sondereigentum
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Konto- und Buchführung über alle das Objekt betreffenden Einnahmen und Ausgaben.
- Einrichtung eines separaten Treuhandkontos, auf dem für alle Eigentümer, deren Wohnungen in einem Verwaltungskomplex liegen, die Sondereigentumsverwaltung gesammelt abgewickelt wird.
- Bei Zahlungsverzug des Mieters zeitnahe Mahnungen, bei Erfordernis Inkasso und Mahnbescheid bis hin zur Beauftragung eines Anwalts.
- Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für die Mieter entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
- Erstellung einer Kostenübersicht am Jahresende über alle Kontenbewegungen für den Eigentümer.
- Einflussnahme auf Mietparteien bei Verstößen gegen die Hausordnung.
- Jährliche Hausabrechnung mit einer Übersicht aller Mieteinnahmen und Nachweis aller Ausgaben, sowohl der auf Mieter umlagefähigen wie nicht umlagefähigen Kosten.
- Abwicklung von Kündigungen und Neuvermietungen.
- Regelmäßige Überprüfung des Mietzinses und Anhebung, wenn es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dem dann gültigen Mietmarkt sinnvoll und zweckmäßig ist.
- Erhöhung der Nebenkostenabschläge, wenn erforderlich.
- Beauftragung von kleinen Reparatur-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten.
- Information über die Notwendigkeit von größeren Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen.
- Vertretung der Interessen des Eigentümers als Miteigentümer oder Bruchteilseigentümer in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Insbesondere Wahrnehmung der Rechte gegenüber ehemaligen und aktuellen WEG-Verwaltern und Verwaltern des Sondereigentums sowie Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in den Eigentümerversammlungen.